Stell dir vor, du könntest dir deinen Vornamen aussuchen. Würdest du dann immer noch den Namen haben, den deine Eltern dir gegeben haben? Aber selbst wenn du es dir aussuchen könntest, musst du in Deutschland ein paar Regeln beachten. Du hast natürlich die Möglichkeit, deinem Kind zwei oder auch drei Vornamen zu geben, aber du kannst deiner Kreativität nicht unbegrenzten Lauf lassen. Na klar würde man vielleicht gern einen außergewöhnlichen Namen haben wollen, aber in Deutschland muss der Name zum Beispiel eindeutig männlich oder weiblich sein. Bei geschlechtsneutralen Namen wie Justin oder Jona muss ein zweiter Vorname her, der geschlechtsbestimmend ist. Marken- und/oder Ortsnamen sind tabu. Mit Ausnahme zum Beispiel von Paris. Aber auch hier ist ein zweiter Vorname von Nöten, weil er sowohl für ein Mädchen (siehe Hilton), als auch für einen Jungen (Betonung dann auf dem „a“, also so wie „Paaaris“) verwendet werden kann. Und in Deutschland wird auch darauf geachtet, dass dem Kindswohl mit dem Namen nicht geschadet wird bzw. dass man es nicht lächerlich macht. Das scheint man in anderen Ländern nicht ganz so ernst zu nehmen – Peaches Honeyblossom Michelle Charlotte Angel Vanessa… Jo!

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